
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für ADHS Coaching & Seminare
AGBS
Heldenmacher, ADHS Beratung, Coaching und Training
Metzstr. 35, 70190 Stuttgart,
0176 30515434
mparker@adhs-coaching-und-training.com
DE456308567
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Heldenmacher nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Kunde oder Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 1 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
1.3 Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Heldenmacher hat den AGB des Kunden ausdrücklich zugestimmt.
2. Kunden
Das Angebot von Heldenmacher richtet sich an Unternehmer und Verbraucher.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertragsschluss zu Zwecken ausführt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages mit der Heldenmacher in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).
3. Vertragsgegenstand
3.1 Der Vertrag kommt über die vom Kunden ausgewählte Dienstleistung der/des (Name Coaching Anbieter) zustande. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3.2 Der Kunde kann wählen zwischen einem Coaching über das Internet (nachfolgend bezeichnet als „Online Coaching“) oder ein Coaching vor Ort (nachfolgend bezeichnet als „Vor-Ort-Coaching“).
Art und Umfang des Coachings ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in dem zwischen Heldenmacher und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
4. Zustandekommen des Vertrages
4.1 Der Kunde hat die Möglichkeit über die unter der Domain www.adhs-heldenmacher.de betriebene Internetpräsenz von Heldenmacher einen Coachingtermin/ ein Vorgespräch zu buchen. Dazu betätigt der Kunde die Schaltfläche mit der Beschriftung „Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch buchen“ und wählt den von ihm gewünschten Termin aus.
Nach Übermittlung des Namens, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse des Kunden erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat auch die Möglichkeit (Name Coaching Anbieter) unter mparker@adhs-coaching-und-training.com per E-Mail oder unter der postalischen Adresse (Adresse einfügen) zu kontaktieren und auf diesem Wege ein einen Coachingtermin/ ein Vorgespräch zu vereinbaren.
Sämtliche Vorgespräche werden unverbindlich vereinbart und sind für den Kunden kostenfrei.
Sämtliche Vorgespräche werden unverbindlich angefragt. (Name Coaching Anbieter) übersendet dem Kunden in Textform ein verbindliches Angebot. Mit Bestätigung des Angebots durch den Kunden in Textform kommt ein verbindlicher Vertrag über die jeweils im Angebot ausgewiesene Dienstleistung des/der (Name Coaching Anbieter) zustande.
4.2 Heldenmacher übersendet dem Kunden nach Kontaktaufnahme gemäß 4.1 in Textform ein verbindliches Angebot.
Mit Bestätigung des Angebots durch den Kunden in Textform kommt ein verbindlicher Vertrag über die jeweils im Angebot ausgewiesene Dienstleistung des/ der (Name Coaching Anbieter) zustande.
4.3 Bei einer Gruppenanmeldung schließt Heldenmacher mit der für die Gruppe verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab.
4.4 Heldenmacher behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Online-Coaching
5.1 Um ein Online-Coaching durchführen zu können benötigt der Kunde ein internetfähiges Endgerät, mit Kamera und Mirkofon. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
5.2 Das Online-Coaching läuft wie folgt ab:
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Coachee erhält mit der Terminbestätigung einen Link zum Google-Meet
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Zum gegeben Zeitpunkt wählen sich Coach und Coachee mit Bild und Ton ein
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Je nach Szenario werden zusätzliches Tools wie z.B. Miro zur Visualisierung zur Hilfe genommen.
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Heldenmacher stellt die nötigen Informationen (Wissen über ADHS) und Methoden (Morderationstechniken, Systematische Fragen und Techniken aus dem CBT) zur Verfügung, die es dem Coachee erlauben, selbstständig authentische Strategien zu entwickeln, die es ihr/ihm ermöglichen die ADHS Symptome besser zu managen
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6. Vor-Ort-Coaching
6.1 Bei einem Vor-Ort-Coaching/ Seminar stellt Heldenmacher dem Coachee die nach Art und Umfang des Coachings erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung.
Das Vor-Ort-Coaching/ Seminar findet in den Räumlichkeiten von Heldenmacher statt, es sei denn Heldenmacher nennt in seinem Angebot abweichende Räumlichkeiten.
6.2 Der Ablauf ist wie folgt:
Heldenmacher stellt die nötigen Informationen (Wissen über ADHS) und Methoden (Morderationstechniken, Systematische Fragen und Techniken aus dem CBT) zur Verfügung, die es dem Coachee erlauben, selbstständig authentische Strategien zu entwickeln, die es ihr/ihm ermöglichen die ADHS Symptome besser zu managen
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im jeweils mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ausgewiesene Vergütung für das Coaching. Bei allen Preisen enthalten sind sämtliche Steuern und Abgaben (Gesamtpreise).
7.2 Dem (Heldenmacher entstehende notwendige Reisekosten für das Coaching trägt der Kunde nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform.
7.3 Der Kunde ist in Bezug auf die Vergütung für das Coaching vorleistungspflichtig. Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, soweit im jeweils mit dem Kunden geschlossenen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
7.4 Die Zahlungsabwicklung erfolgt entweder per Überweisung nach erfolgter Rechnungsstellung auf das angegebene Konto bei der IND DIBA oder auf das angegeben PayPal Konto.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Die Laufzeit des Vertrages (Dauer und Häufigkeit des Coachings) ergibt sich aus dem zwischen dem Kunden und Heldenmacher Vertrag. Die vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als Mindestvertragslaufzeit, soweit nichts anderes bestimmt wurde.
8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht Name Coaching Anbieter insbesondere dann zu, wenn
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der Kunde mit der Zahlung der Vergütung trotz Mahnung in Verzug ist
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der Kunde die Vergütung noch nicht erbracht hat und über das Vermögen des Kunden ein vorläufiges oder endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird
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Sonstiges
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9. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
9.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Heldenmacher und dem Kunden.
9.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich Heldenmacher vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
10. Allgemeine Teilnahmebedingungen, Ausschluss von Teilnehmern
10.1 Heldenmacher behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer vom Coaching auszuschließen, sofern die Durchführung des Coachings mit dem jeweiligen Teilnehmer Heldenmacher nicht zuzumuten ist.
10.2 Ein berechtigter Grund zum Ausschluss eines Teilnehmers besteht insbesondere,
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wenn der jeweilige Teilnehmer das Coaching trotz einmaliger Mahnung durch Heldenmacher wiederholt stört
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wenn der jeweilige Teilnehmer nicht über die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Durchführung des Coachings verfügt
10.3 Im Fall des Vor-Ort-Coaching unterschreibt jeder Teilnehmer separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
10.4 Im Fall des Vor-Ort-Coaching verpflichtet sich der Teilnehmer, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Kunde von der Veranstaltung auszuschließen.
10.5 Im Fall des Vor-Ort-Coaching muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
10.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Kunde unbenommen.
11. Verschwiegenheitspflicht
Heldenmacher verpflichtet sich gegenüber dem Kunden über sämtliche durch den Kunden zwecks Durchführung des Coachings mitgeteilte persönliche Informationen Verschwiegenheit zu bewahren.
Eine Weitergabe der unter dem vorstehenden Absatz bezeichneten Informationen an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern (Name Coaching Anbieter) zur Weitergabe der Daten rechtlich verpflichtet ist.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder bekannt werden sowie im Falle von gesetzlichen und behördlichen Offenbarungspflichten.
12. Geistiges Eigentum
12.1 Das geistige Eigentum an sämtlichen durch Heldenmacher angefertigten Coaching-Unterlagen verbleibt bei Heldenmacher.
12.2 Heldenmacher räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die durch Heldenmacher übermittelten Coaching Unterlagen zum Zwecke der Durchführung und Nachbereitung des Coachings zu nutzen.
13. Haftung
13.1 Heldenmacher haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 In sonstigen Fällen haftet Heldenmacher nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
13.3 Soweit die Heldenmacher dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Heldenmacher bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung durch Heldenmacher sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
13.4 Die Haftung von Heldenmacher für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
14. Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrechte
14.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen Heldenmacher berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
14.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Heldenmacher an Dritte ist nur mit Zustimmung von Heldenmacher Textform möglich.
15. Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen Heldenmacher und dem Kunden einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Kundeninformationen
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vor Vertragsschluss gemäß Art. 246c EGBGB
1. Identität
Heldenmacher, ADHS Beratung, Coaching und Training
Meike Parker
Metzstr. 35,
70190 Stuttgart, Deutschland
mparker@adhs-coaching-und-training.com
0176-30515434
2. Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung
Die wesentlichen Eigenschaften der durch Heldenmacher zu erbringenden Dienstleitung ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und Name Coaching Anbieter geschlossenen Individualvertrag.
3. Preise
Bei sämtlichen im Individualvertrag ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise einschließlich sämtlicher Steuern und Abgaben.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Zahlungs- und Leistungsbedingungen ergeben sich aus den vorstehend unter "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Coaching" abgebildeten AGB. Das Datum der Leistungserbringung ergibt sich aus dem zwischen dem Kunden und (Name Coaching Anbieter) abgeschlossenen Individualvertrag.
5. Umgang mit Beschwerden
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Heldenmacher nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Beschwerden können jederzeit unter der in Ziffer 1. dieser Kundeninformationen angegeben postalischen und elektronischen Adresse eingereicht werden und werden durch Heldenmacher unverzüglich bearbeitet.
6. Mängelhaftungsrecht
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsvoraussetzungen richten sich nach dem zwischen (Heldenmacher und dem Kunden geschlossenen Individualvertrag sowie Ziffer 8 der vorstehend unter "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Coaching" abgebildeten AGB.
8. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht, sofern er Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern der Individualvertrag über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird. Der Kunde wird bei Abschluss des Individualvertrages zwischen dem Kunden und (Name Coaching Anbieter)über sein Widerrufsrecht belehrt.